Steuerlexikon

Abfärbetheorie

Die sog. Abfärbetheorie ist eine Theorie zur Bestimmung der gewerblichen Tätigkeit. Nach Wenn sich eine Personengesellschaft gewerblich und nicht gewerblich – z.B. freiberuflich – betätigt, wird nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes eine gewerbliche Tätigkeit in vollem Umfang angenommen. Alle Einkünfte unterliegen somit auch der Gewerbesteuer. Von diesem Grundsatz weicht die Finanzverwaltung nur bei einer gewerblichen Tätigkeit in sehr geringfügigen Umfang ab. In der Regel wird eine solche geringfügige gewerbliche Betätigung bei 1,25 % angenommen. Durch die Ausgliederung einer Tätigkeit, welche nicht gewerblich ist, kann die Besteuerung dieser Tätigkeit mit der Gewerbesteuer vermieden werden, obwohl die 1,25 % nicht erreicht werden.