Steuerlexikon

Abrechnungsbescheid

Finanzämter entscheiden über alle Streitigkeiten hinsichtlich Zahlungsansprüchen mittels Abrechnungsbescheid gem. § 218 AO. Die Grundlage der Zahlungsansprüche ist regelmäßig ein Steuerbescheid. Streitfrage des Abrechnungsbescheid ist, ob gewisse Ansprüche noch bestehen oder ob diese durch Aufrechnung, Zahlung oder Vollstreckung erloschen sind. Der Streit betrifft nicht die Höhe der Steuer, denn das Festsetzungsverfahren muss auf anderem Wege angefochten werden. Oftmals wird zur Klärung des Sachverhalts ein Kontoauszug versandt. Kann dieser Auszug keine Abhilfe schaffen, ergeht auf Antrag oder von Amts wegen ein Abrechnungsbescheid. Dieser Bescheid ist durch Einspruch anfechtbar. Gegen den erfolglosen Einspruch kann mithilfe der Anfechtungsklage vorgegangen werden. Eine besondere Form ist für Abrechnungsbescheide nicht vorgeschrieben, aber regelmäßig wird die Schriftform gewählt, da diese den Beweis erleichtert.