Steuerlexikon

Äquivalenzprinzip

Eine Verteilung der Steuerlast nach dem Äquivalenzprinzip richtet sich nach dem Nutzen, den der Steuerpflichtige aus den öffentlichen Leistungen zieht. Dieses Verteilungsprinzip überträgt den Markmechanismus auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Der steuerpflichtige Bürger, der mehr staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, soll dementsprechend auch mehr Steuern zahlen. Hier erkennt man auch schon das Problem des Prinzips, denn wie soll beispielsweise der Gegenwert der öffentlichen Sicherheit bewertet werden. Das komplette Sozialleistungssystem des Staates würde sich nach diesem Prinzip aufheben, da man mehr Steuern zahlen müsste, wenn man mehr Sozialleistungen empfängt. Die Besteuerung in Deutschland erfolgt daher nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip.