Steuerlexikon

Alkopopsteuer

Die Alkopopsteuer wurde im Jahr 2004 als Sondersteuer zusätzlich zur Branntweinsteuer und dem Branntweinmonopol eingeführt. Die Steuer verfolgt das Ziel, junge Jugendliche von frühem und regelmäßigem Alkoholkonsum zu bewahren. Da insbesondere Alkopops durch den extrem hohen Zuckergehalt als Einstieg in den Alkoholkonsum gelten, wurde eine Steuer auf diese Genussmittel erhoben. Die hohen Zusatzkosten sollen Jugendliche von einem Kauf der Alkopops abhalten. Auch andere Nachbarländer haben eine solche Steuer eingeführt.