Steuerlexikon

Altenheimkosten

Die altersbedingte Unterbringung in ein Altersheim wird den Kosten der privaten Lebensführung zugerechnet. Wenn die Unterbringung allerdings durch eine Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bedingt ist, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Die Abzugsfähigkeit knüpft nicht an das Alter des Steuerpflichtigen an, sodass auch junge Steuerpflichtige, die obige Voraussetzungen erfüllen, die Aufwendungen abziehen können. Der Abzug von Dienstleistungen, die mit einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind, können bis höchstens 4000 € gem. § 35a EStG geltend gemacht werden. Kosten die darüber hinausgehen, können dann als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angesetzt werden.