Steuerlexikon

Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) vom 23.7.1996 bildet die Grundlage über die Regelungen zur Altersteilzeit. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Teilzeitarbeit älterer Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit ab Vollendung des 55. Lebensjahres spätestens ab 31.12.2009 vermindern durch Leistungen nach dem Arbeitsteilzeitgesetz. Die Teilzeitarbeit soll einen gleitenden Übergang zwischen Arbeitsleben und Altersrente ermöglichen. Außerdem soll durch die Reduzierung der Arbeitszeit älterer Abreitnehmer die Einstellung eines sonst arbeitslosen jüngeren Arbeitsnehmers ermöglicht werden.