Steuerlexikon

Amtshaftungsanspruch

Jede Maßnahme einer Behörde muss mit dem geltenden Recht vereinbar sein gem. Art. 19 IV GG. Erleidet ein Bürger durch die rechtswidrige Maßnahme einen finanziellen Schaden, kann ihm hierfür ggf. ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Staat zustehen. Dieser Anspruch wird auf § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG gestützt. Ein solcher Anspruch kann auch durch schuldhaft rechtswidriges Handeln der Finanzverwaltung ausgelöst werden. Der Geschädigte kann in diesem Zuge auch die Beratungs- und Rechtsverfolgungskosten ersetzt verlangen.