Steuerlexikon

Anlagegitter

Das Anlagegitter hat den alten Begriff des Anlagespiegels abgelöst. Der Begriff stammt aus dem Handelsrecht und gehört zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. Ein Anlagegitter spielt bei Kapitalgesellschaften eine Rolle. Denn diese müssen nach § 264 Abs. 1 S. 1 HGB neben einer Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz auch einen Anhang aufstellen. Wie der konkrete Inhalt des Anhangs im Einzelfall aussehen muss, ist im Aktiengesetz und dem Handelsgesetzbuch normiert. Seit 2015 muss gem. § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung jedes einzelnen Anlagepostens in einer gesonderten Tabelle aufgeschlüsselt werden. Diese Tabelle wird Anlagegitter genannt.