Steuerlexikon

Arbeitsunfall

Zuweilen wird der Arbeitsunfall auch als Dienst- oder Betriebsunfall bezeichnet. Darunter ist ein Ereignis zu verstehen, welches sich während der Arbeitszeit negativ auf die Gesundheit des Arbeitsnehmers auswirkt. Steuerlich können die Aufwendungen, welche infolge des Unfalles entstehen, unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosen abgezogen werden. Ein konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen Dienstausübung und Unfall muss dabei nicht bestehen. So ist ein Verkehrsunfall dann ein Arbeitsunfall, wenn die Fahrt mit dem PKW beruflichen Zwecken diente. Das Betanken eines Autos mit dem falschen Kraftstoff ist hingegen nicht einem Unfall gleichzustellen und die entsprechenden Aufwendungen sind bereits mit der Entfernungspauschale abgegolten.