Steuerlexikon

Architekten

Architekten fallen unter die Gruppe der Freiberufler und sind damit nicht gewerbesteuerpflichtig. Schließen sich mehrere Architekten zusammen wird der Zusammenschluss regelmäßig als Sozietät geführt und unterliegt damit ebenfalls nicht der Gewerbesteuerpflicht. Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft fällt die Gewerbesteuer jedoch an.