Steuerlexikon

Aufsichtsrat

Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung/Geschäftsleitung. Der Begriff der „Überwachung“ ist dabei allerdings weit auszulegen. Der Aufsichtsrat ist ein Mitglied von Organen innerhalb einer Körperschaft. Die Vergütung der Aufsichtsräte wird auch vom Steuerrecht umfasst. Dazu zählt auch die Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.