Steuerlexikon

Auftragsforschung

Auftragsforschung soll nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht der Allgemeinheit dienen und ist daher nicht gemeinnützig. Der Begriff ist allerdings unbestimmt und die Abgrenzung zur Forschung im Interesse der Allgemeinheit gestaltet sich schwer. Das bloße Forschen gegen Entgelt reicht für eine solche Annahme nicht aus, denn auch entgeltliches Forschen kann der Allgemeint (z.B. durch Veröffentlichung der Ergebnisse) dienen. Die Auftragsforschung gegenüber der öffentlichen Hand ist immer als gemeinnützig anzusehen, da diese dem Gemeinwohl dient und der Staat keine eigennützigen Interessen verfolgt.