Steuerlexikon

Aushilfskraft

Wird eine Tätigkeit durch einen Steuerpflichtigen nur in geringem Umfang oder ganz bzw. teilweise ohne Entgelt ausgeübt, muss geprüft werden, ob die Tätigkeit einer der sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegt oder ob diese steuerfrei ist. Wenn eine Einkunftsart vorliegt, kann es um eine Nebentätigkeit, eine selbständige Tätigkeit oder einen sog. Mini-Job i.S. einer geringfügigen Beschäftigung nach § 40 a EStG handeln.