Steuerlexikon

Auskunft

Von der tatsächlichen Verständigung muss die verbindliche Auskunft unterschieden werden. Innerhalb der Steuerberatung besteht oftmals ein Bedürfnis eine rechtssichere Auskunft der Finanzbehörde über die beabsichtigten Maßnahmen zu erhalten. Nach dem Gebot des sichersten Weges können Steuerberater dazu angehalten sein, ihren Mandanten die Einholung einer verbindlichen Auskunft beim zuständigen Finanzamt zu empfehlen. Seit 2006 ist die verbindliche Auskunft in § 89 AO gesetzlich normiert. Damit hat der Gesetzgeber Rechtsunsicherheiten beseitigt.