Steuerlexikon

Auslandsverwendungszulage

Die Auslandsverwendungszulage (AVZ) ist eine Gefahrenzulage, welche Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen gezahlt wird. Die Gefahrzulage wird dabei in Gefährlichkeitsstufen von 1-6 eingeteilt. Auf der höchsten Stufe erhalten die Soldaten 110€ am Tag zusätzlich zu ihrem Sold. Die Auslandsverwendungszulage ist – im Gegensatz zu den Gefahrenzulagen – vollumfänglich steuerfrei.