Steuerlexikon
Ausschlussumsätze
Nach Maßgabe des § 4 UStG sind gewisse Umsätze von der Umsatzsteuer freigestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch kein Vorsteuerabzug für diese Umsätze vorgenommen. Hier muss eine Differenzierung zwischen Abzugs- und Ausschlussumsätzen vorgenommen werden. Ein Vorsteuerabzug für Abzugsumsätze ist grundsätzlich zulässig, während er für die Ausschlussumsätze verwehrt bleibt. Zu den in § 15 Abs. 3 UStG genannten Umsätzen hinsichtlich der Abzugsumsätze zählen insbesondre die Lieferungen im innergemeinschaftlichen Gebiet, Reiseleistungen und Finanz- und Versicherungsleistungen. Alle steuerfreien Umsätze die nicht unter den Katalog nach § 15 Abs. 3 UStG fallen, sind vom Vorsteuerabzug ausgenommen.