Steuerlexikon

Bad Will

Ein negativer Unternehmenswert wird im Steuerecht und Rechnungswesen als Bad Will – im Gegensatz zum Good Will – genannt. In einem solchen Fall liegt der Kaufpreis des Unternehmens unter dem Wert des Reinvermögens. Dies kann vielschichtige Gründe haben. Dazu können anhängige Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang oder eine schlechte Stellung des Unternehmens in den sozialen Medien und der Berichterstattung zählen. Wenn sich im weiteren Verlauf herausstellt, dass das Unternehmen sich positiv entwickelt, wird ein solcher Kauf als „lucky buy“ bezeichnet.