Steuerlexikon

BAföG

Das Schüler- und Studenten-BAföG wird nicht auf die Ausbildungskosten angerechnet. Es dient ausschließlich zur Deckung des Lebensbedarfs und wird auch dementsprechend festgesetzt. Das heißt, dass das BAföG nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss. Eine andere Regelung kann jedoch für das sog. „Meister-BAföG“ oder ähnliche Zuschüsse gelten. Denn hier sind regelmäßig Fahrtkosten oder Arbeitsmittel inkludiert. Dann muss der entsprechende Betrag von den Ausbildungskosten abgezogen werden.