Steuerlexikon

Bahnhofsmission

Die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit in einer Bahnhofsmission kann unter Umständen steuerlich begünstigt sein, wenn die Tätigkeit auch Pflege- und Betreuungsleistungen umfasst. Der Gesetzgeber nimmt aus Gründen der Vereinfachung hier eine Typisierung vor und lässt eine steuerliche Begünstigung von bis zu 60 % der Vergütung zu. Das Entgelt für die nebenberufliche Tätigkeit kann dementsprechend bis 60 % steuerfrei bleiben, darf allerdings die Grenze von 2.400 € im Kalenderjahr nicht überschreiten. Die Grenze kann auch individuell durch das Finanzamt festgesetzt werden, wenn der Steuerschuldner den Nachweis erbringen kann, dass der Pflege- und Betreuungsanteil an der nebenberuflichen Tätigkeit über 50 % liegt.