Steuerlexikon

Bankgeheimnis

Im Deutschland besteht – im Gegensatz zu anderen europäischen und nicht-europäischen Ländern – kein Bankgeheimnis im Steuerrecht. Im Steuerrecht fallen Banken unter die sog. Nicht-Beteiligten und sind in diesem Rahmen grundsätzlich zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet. Bei der Ermittlung des Sachverhaltes ist lediglich auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Kreditinstitut und den Kunden Rücksicht zu nehmen. Das zivilrechtlich vereinbarte Bankgeheimnis, welches oftmals Bestandteil von AGBs ist, gilt nicht gegenüber dem Finanzamt.