Steuerlexikon
Barlohnumwandlung
Der Begriff wurzelt nicht im Steuer- oder Handelsrecht, sondern im Arbeitsrecht. Die Parteien eines Arbeitsverhältnisses können durch die Barlohnumwandlung eine andere Leistung anstelle des geschuldeten Barlohns als Vergütung vereinbaren. In der Praxis spielt die Barlohnumwandlung insbesondere im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine entscheidende Rolle, wenn die Parteien eine andere Versorgung vereinbaren. Dieser Umstand wird steuerlich relevant, da der Teil der Vergütung, der zum Zwecke der Altersversorgung vom Lohn abgezweigt wird, bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleibt. Die Höhe richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. In allen Bundesländern beträgt der maximal steuerfreie Betrag 4 % der Beitragsmessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Dem Arbeitnehmer steht hier eine Wahlfreiheit zu, denn der Vergütungsanteil kann auch für die Riester-Rente verwendet werden.