Steuerlexikon

Baudenkmal

Die Qualifizierung eines Bauwerks als Baudenkmal hängt von landesrechtlichen Denkmalschutzborschriften ab. Da Baudenkmäler ein besonderes Kulturgut darstellen, wird ihr Erhalt steuerlich begünstigt. Für Baudenkmäler kommt nach § 7 i EStG eine erhöhte AfA in Betracht. Nach aktueller Rechtsprechung können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren bis zu 9 % jährlich und in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 % für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen angesetzt werden. Diese erhöhte AfA macht die Modernisierung von Baudenkmälern unter Investitions- und Anlagegesichtspunkten besonders attraktiv.