Steuerlexikon

Bauherrengemeinschaft

Unter einer Bauherrengemeinschaft ist der Zusammenschluss zwischen mehr mehreren privaten Bauherren zur Errichtung, Instandsetzung, Sanierung oder Vermietung eines oder mehrerer Bauvorhaben oder Gebäude zu verstehen. Mehrere Modelle werden als „Bauherrenmodell“ bezeichnet, obwohl diese im eigentlichen Sinne keine Bauherrengemeinschaft darstellen. Wenn eine Person oder Unternehmen als Vertreter auftritt und die Beteiligten vorformulierte Verträge unterzeichnen, handelt es sich dabei um einzelne selbstständige Verträge der Beteiligten. Eine Bauherrengemeinschaft liegt in diesem Fall nicht vor. Das hat zur Folge das sämtliche Aufwendungen, die im Hinblick auf den Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie getätigt werden –wie z.B. Betreuungskosten, Maklergebühren, Finanzierungs- und Vermittlungskosten – nur als Abschreibungen abzugsfähig sind, da diese den Anschaffungskosten zugeordnet werden. Nach Auffassung der Rechtsprechung, die sich an § 42 AO orientiert, ist ein Abzug über Werbungskosten nicht möglich.