Steuerlexikon

Baukindergeld

Mit dem sog. Baukindergeld hat der Gesetzgeber bis 2005 den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum staatlich subventioniert. Das Baukindergeld wurde direkt an die Eigenheimzulage gekoppelt. Wem keine Eigenheimzulage zustand – z.B. durch Überschreiten der Einkommensobergrenze – dem wurde auch kein Baukindergeld gewährt. Die Höhe der Subvention lag bei 800 € pro Jahr für jedes Kind in der Familie für einen Zeitraum von acht Jahren. Der Bauantrag musste spätestens 2005 gestellt worden sein. Aktuell ist die Wiedereinführung des Baukindergeldes im Rahmen des Bundestagswahlkampfes diskutiert. Momentan bestehen nur die Kinderzulagen nach § 9 Abs. 5 EigZulG.