Steuerlexikon

Belegschaftsaktien

Darunter versteht man Vermögensanteile, welche dem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers geben. Durch Belegschaftsaktien kann die Identifikation des Arbeitnehmers mit dem Unternehmen und letztlich auch die Arbeitsmotivation gesteigert werden. Bei einer vergünstigten oder sogar kostenlosen Überlassung der Aktien entsteht grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, da die Vergünstigung oder entgeltlose Überlassung der Aktien einen vermögenswerten Vorteil darstellt. Allerdings bleibt der Vorteil nach § 2 Nr. 29 EStG bis zu einem bestimmten Betrag pro Kalenderjahr steuerfrei.