Steuerlexikon

Berufsverband

Die Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Berufsverband sind immer beruflich veranlasst und können daher als Werbungskosten abgezogen werden. Die Mitgliedschaften in diesen Verbänden stellt grundsätzlich eine Pflichtmitgliedschaft dar. Zu den klassischen Berufsverbänden zählen die Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notarkammer, Apothekerkammer oder die Steuerberaterkammer. Auch die Industrie- und Handelskammer wird dazu gezählt. Ebenso können die Aufwendungen für die Beiträge bei Gewerkschaften als Werbungskosten abgezogen werden.