Steuerlexikon
Besteuerungsobergrenze
In den 1990er Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht eine Grenze von 50% als oberste Grenze der Besteuerung festsetzten wollen. Eine solche Grenze ist nicht praktikabel und wurde daher vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 vollständig verworfen. Eine solche Grenze muss im Einzelfall geprüft werden und liegt dann vor, wenn die Steuern beim Steuerpflichtigen zu einer erdrosselnden Wirkung führen. Eine solche erdrosselnde Wirkung wurde beispielsweise schon bei zu hohen Hundesteuern angenommen.