Steuerlexikon

Betriebliche Altersversorgung

Eine betriebliche Altersversorgung nach dem Arbeitsrecht liegt vor, wenn ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vermögenswerte Leistungen zusichert, die zum Eintritt des Erwerbsendes fällig werden. Man differenziert zwischen fünf Arten der betrieblichen Altersversorgung:

  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfond
  • Direktversicherung

Pensionskasse und Unterstützungskasse haben keine steuerlichen Auswirkungen für den Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit bis zum Erwerbsende. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond führen ggf. bereits in der aktiven Arbeitszeit zu einer Steuerpflicht. Hierfür können teilweise Steuerfreiheiten gelten. Jede dieser Möglichkeiten bringt steuerrechtliche Vor- und Nachteile auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit sich.