Steuerlexikon

Bewerbungskosten

Die Aufwendungen, die im Rahmen einer Bewerbung entstehen, können vollumfänglich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Aufwendungen für Inserate, Telefongebühren, Portokosten, Aufwendungen für Kopien, Aufwendungen für Bewerbungsfotos, Aufwendungen für eine Bewerbungsmappe und die Beglaubigung eines Zeugnisses. Die Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch können nur geltend gemacht werden, wenn diese nicht bereits erstattet werden. Eine Reisekostenerstattung findet regelmäßig z.B. nicht bei öffentlichen Stellen statt. Unter Umständen können auch die Kosten für einen sog. Head-Hunter als Werbungskosten im Rahmen einer Bewerbung geltend gemacht werden. Sämtliche Belege sollten aus Nachweisgründen stets aufbewahrt werden.