Steuerlexikon

Bewirtungskosten

Bewirtungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese geschäftlich oder betrieblich veranlasst sind. Grundsätzlich muss kein geschäftlicher Kontakt vorab bestehen, denn es reicht, wenn sich eine Geschäftsbeziehung erstmalig anbahnen soll. Auch die Bewirtungskosten des Partners können abgesetzt werden, da manche Geschäftsessen – insbesondere mit ausländischen Kunden – eine entspannte Atmosphäre erfordern und sich die Teilnahme des Partners oder der Partnerin positiv auf den Geschäftskontakt auswirken kann. Der Bewirtungsbeleg muss die Anzahl der Gäste, den Grund der Bewirtung, Anschrift des Restaurants, Tag der Bewirtung, eine Auflistung aller Speisen und Getränke sowie die Steuernummer des Restaurants enthalten. Die Richtigkeit der Angaben wird durch eine Unterschrift auf dem Beleg gewährleistet.