Steuerlexikon

Blindengeld

Das Blindengeld ist eine finanzielle Versorgungsleistung, die an Menschen gezahlt wird, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls erblindet sind. Die gesetzliche Grundlage für den Empfang des Blindengeldes bildet der zwölfte Band des Sozialgesetzbuches. Die Höhe des Geldes schwankt ja nach Bundesland zwischen ca. 250 und 500 €. Mit dem Blindengeld soll der Mehraufwand für Hilfsmittel zum Lesen oder etwaige Haushaltshilfen aufgefangen werden. Das Geld wird auch für Soldaten bezahlt, die aufgrund eines Einsatzes erblindet sind. Die Bezüge sind vollständig von der Steuer befreit. Nach Auffassung des Sozialgerichts Dortmund wird das Blindengeld nicht zweckgebunden gezahlt und der Leistungsempfänger kann über das Geld frei verfügen. Der Sozialhilfeträger hat keinen Anspruch darauf, dass der Leistungsempfänger das Blindengeld nutzt, um den Sozialhilfeträger bei Unterbringungskosten oder anderen Aufwendungen zu unterstützen.