Steuerlexikon

Branntweinmonopol

Das Branntweinmonopol wurde erstmals 1919 eingeführt. Dieses Monopol wurde durch die Bundesrepublik Deutschland in seinen Grundzügen übernommen. Durch den Europäischen Binnenmarkt war das Branntweinmonopol seit jeher umstritten. Alkohol aus Mitgliedsstaaten darf weder von der Einfuhr ausgeschlossen noch anderweitig gegenüber den inländischen Erzeugern diskriminiert werden. Die Rechtsprechung des EuGHs hat das Monopol stark geweitet. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen, denn das Branntweinmonopolgesetz tritt zum Ende des Jahres 2017 außer Kraft und damit fällt auch endgültig das Branntweinmonopol. Die Monopole der Nachbarländer haben ein ähnliches Schicksal erlitten, so z.B. das Tabakmonopol in Frankreich und Italien.