Steuerlexikon

Branntweinsteuer

Seine Ursprünge hat die Branntweinsteuer im 15. Jahrhundert. Im späten 19. Jahrhundert wurde eine solche Steuer länderübergreifend erhoben. Mit diesem Gesetz wurden auch agrarpolitische, sozialpolitische und gesundheitspolitische Ziele verfolgt. Die Erträge der Branntweinsteuer stehen dem Bund zu. In den 1990er Jahren erfolgte eine Harmonisierung der Branntweinbesteuerung innerhalb der EU, aber es konnten keine einheitlichen Steuersätze durchgesetzt werden. Gegenstand der Besteuerung sind Branntwein und branntweinhaltige Güter. Es ist somit eine Vielzahl von Alkoholika erfasst wie Whisky, Rum, Obstbrand, Korn, Vodka, Gin uvm.