Steuerlexikon

Briefkastenunternehmen

Als Briefkastenunternehmen werden Firmen bezeichnet, die zwar rechtlich formal in ihrem Sitzland existieren, aber keinen Geschäftsbetrieb unterhalten. Briefkastenunternehmen werden meistens gegründet, um Steuergestaltungen zu ermöglichen. Diese müssen sich allerdings an § 42 AO messen lassen. Typischerweise findet man solche Gesellschaften in der Schweiz oder auf Inseln innerhalb der Karibik. Meistens sind die Firmen nur im Register angemeldet und begnügen sich mit einem Postfach. Daher wird auch der Name „Briefkastenunternehmen“ abgeleitet.