Steuerlexikon

Bundesschatzanweisung

Die Bundesschatzanweisung darf nicht mit dem Bundesschatzbrief verwechselt werden. Sie stellen Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren und einem festen Nominalzins dar. Die Bundesbank und die Finanzagentur geben die Schatzbriefe in einem vierteljährlichen Rhythmus heraus. Sodann können die Bundesschatzanweisungen durch Kreditinstitute erworben werden, wenn diese der sog. Bietergruppe Bundesemissionen angehören. Anderen Instituten steht der Erwerb letztlich an der Wertpapierbörse frei. Das Ausgabevolumen liegt derzeit im unteren dreistelligen Milliardenbereich.