Steuerlexikon

Bundesschatzbrief

Bundesschatzbriefe sind Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland und wurden seit 1969 von Bundeswertpapierverwaltung und der Finanzagentur herausgegeben. Die Schatzbriefe konnten in zwei Gruppen eingeordnet werden. Der Zinssatz bei allen Schatzbriefen war progressiv, um einen Anreiz zu schaffen, den Schatzbrief bis zum Laufzeitende zu halten. Während beim Schatzbrief des Typ A eine Zinsausschüttung am Ende jeden Laufzeitjahres erfolgte, wurden die Zinsen beim Schatzbrief des Typ B erst am Ende der gesamten Laufzeit mit der Rückzahlung des Nennwertes des Schatzbriefs ausgezahlt. Der Erwerb der Schatzbriefe war grundsätzlich gebührenfrei möglich. Allerdings konnten die Schatzbriefe nur durch natürliche Personen oder mildtätige sowie gemeinnützige Einrichtungen erworben werden. Aus Kostengründen wurde das Geschäfte mit Privatkunden im Jahr 2013 ersatzlos eingestellt.