Steuerlexikon

Common Reporting Standard

Der Common Reporting Standard wurde von der OECD entwickelt und ist ein Teil des Systems zum grenzüberschreitenden Austausch über Steuerinformationen. Dieser Vorschlag wurde bereits von mehreren Ländern unterzeichnet. Demnach sollen automatische mehrere Informationen über Finanzkonten gemeldet werden. Diese Meldepflicht gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.