Steuerlexikon

Cum-Ex-Geschäft

Das Cum-ex-Geschäft ist nur sehr schwer vom Cum-Cum-Geschäft abzugrenzen. Das ist auch dem Umstand geschuldet, dass die Finanzdienstleister diese Geschäfte möglichst komplex gestalten, um Spuren zu verwischen und der Finanzverwaltung eine Überprüfung zu erschweren. Im Kern dreht es sich bei Cum-Ex-Geschäften um die mehrfache Erstattung von Steuern. Ausgangspunkt dieser Geschäfte sind regelmäßig Leerverkäufe. Wertpapiere werden also verkauft und erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert. In dieser Zwischenzeit für die Beteiligten dieser Geschäfte Scheintransaktionen aus, um Bescheinigungen für Kapitalertragssteuern auf Dividenden zu erhalten. Diese Bescheinigungen machen sie dann gegenüber dem Finanzamt geltend, obwohl keine Steuern gezahlt worden sind. Die rechtliche Bewertung dieser Geschäfte ist umstritten. In den letzten Jahren ist die Praxis mehrfach in den Fokus des Gesetzgebers gerückt. Die BaFin hat daraufhin viele Transaktionen untersucht und Finanzdienstleister geschlossen.