Steuerlexikon

Denkmalschutz

Denkmalschutz- und Pflege fallen unter die staatliche Kulturförderung und sind daher gemeinnützig. Die Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und Bodendenkmälern (z.B. Schlösser, Kirchen, Ruinen, Wassermühlen etc.) liegt wegen der geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse. Dem Finanzamt gegenüber ist die Anerkennung als denkmalschutzfördernd durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachzuweisen. Für die Pflege können ggf. Zuschüsse gewährt werden.