Steuerlexikon

Direkte Steuern

Direkten Steuern haben einen höheren Verwaltungsaufwand als indirekte Steuer, da der Erklärungs- und Ermittlungsaufwand für die Finanzämter deutlich größer ist. Die direkten Steuern werden unmittelbar beim Steuerschuldner festgesetzt und erhoben. Zu den direkten Steuern zählen beispielsweise die Einkommen-, Körperschafts-, und die Abgeltungssteuer.