Steuerlexikon

Direktversicherung

Als Direktversicherung kommt eine klassische oder fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung in Betracht. Der Arbeitgeber spart durch eine Direktversicherung die Lohnnebenkosten, denn die anteiligen Sozialabgaben entfallen für den Arbeitgeber bei einer Direktversicherung. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall selbst kein Geld ansparen, da die Versicherung die Zahlung übernimmt. Im Idealfall investiert der Arbeitgeber die gesparten Lohnnebenkosten in die Direktversicherung. Für Verträge ab 2004 gilt eine Steuerfreiheit der Beiträge. Die Zahlungen aus der Versicherung werden direkt mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.