Steuerlexikon

Dissertation

Die bei der Anfertigung einer Dissertation (= Doktorarbeit) anfallenden Aufwendungen können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Dissertation unabdingbar für das berufliche Weiterkommen ist. In der Regel ergibt sich die Notwendigkeit aus dem Umstand, dass die Karriere nur durch eine erfolgreiche Promotion vorangehen kann.