Steuerlexikon
Domizilgesellschaft
Als Domizilgesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, die ihren Sitz im Ausland hat und keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Eine wirtschaftliche Betätigung findet nicht statt. Vorteil einer solchen Gesellschaft ist die verminderte Steuerpflicht (z.B. Lichtenstein). Wenn ein deutscher Steuerpflichtiger Zahlungen an eine Domizilgesellschaft leistet, können diese Zahlung nur dann als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige den Empfänger hinter der Domizilgesellschaft nach § 160 AO benennt.