Steuerlexikon

Doppelbesteuerung

Unterliegt das Einkommen eines Steuerpflichtigen in einem Zeitraum für einen identischen Steuergegenstand in zwei Ländern einer vergleichbaren Steuer, wird von einer Doppelbesteuerung gesprochen. Die Einkünfte werden somit doppelt steuerlich belastet und mitunter kann ausnahmsweise auch eine Mehrfachbesteuerung der Fall sein. Typischer Grund für eine Doppelbesteuerung ist der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger sein Wohnsitz in Land A innehat, aber Einkünfte (z.B. durch Vermietung und Verpachtung) in Land B erzielt. Für die Einkünfte hinsichtlich der Vermietung und Verpachtung erheben Land A und Land B rechtmäßig Steueransprüche. Zur Vermeidung derartiger Belastungen schließen Staaten bilaterale Verträge ab, welche durch bestimmte Methoden eine einfache steuerliche Belastung erreichen (sog. Doppelbesteuerungsabkommen). Ob im Ergebnis die Abzugs-, Anrechnungs-, Freistellungs-, Pauschalisierungs- oder Erlassmethode Anwendung findet, hängt vom jeweiligen DBA ab. Ohne ein bestehendes Abkommen hat der Steuerpflichtige keinen Anspruch auf die Vermeidung von internationaler Doppelbesteuerung.