Steuerlexikon

Drehbuchschreiber

Wer Drehbücher für Film, Fernsehen oder auch Musicals schreibt, wird regelmäßig als Freiberufler tätig sein. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie für Autoren. Der Autor eines Drehbuchs wird immer als Urhebers seines Werkes anzusehen sein und vergibt oder lizensiert somit die Rechte an dem Werk. Wenn ein Gewerbe vorliegt, muss eine Bilanzierung vorgenommen werden.