Steuerlexikon

Due Dilligence

Due Dilligence bezeichnet eine bezeichnet eine besondere Form der Prüfung, welche beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensfusionen, Immobilien oder bei einem Börsengang angewendet wird. Die Prüfung ist als Risikoprüfung mit gebotener Sorgfalt zu verstehen. Das Unternehmen bzw. die Immobilie wird insbesondere auf ihre wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und monetären Verhältnisse geprüft. In der Regel werden dafür Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Großkanzleien beauftragt.