Steuerlexikon

Durchlaufende Posten

Unter durchlaufenden Posten sind Beträge zu verstehen, die ein wirtschaftlicher Betrieb im Namen und für Rechnung eines Dritten erhält mit der Verpflichtung, sie an den Dritten (den Rechnungsempfänger) weiterzuleiten. Es fehlt damit an einer unmittelbaren Rechtsbeziehung zwischen dem Empfänger und dem Geber der Beträge. Diese Beträge werden steuerlich nicht bei dem übermittelnden Unternehmen berücksichtigt. Daher sind diese bei der Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG nicht als Betriebseinnahmen- oder Ausgaben anzusetzen, da sie wirtschaftlich nicht zum eigenen Betriebsvermögen gehören. Dies gilt auch dann, wenn diese betrieblich veranlasst worden sind.