Steuerlexikon

Ehrenamtliche Tätigkeit

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist darunter freiwilliges bürgerschaftliches Engagement zu verstehen. Dies wird durch den Gesetzgeber gefördert, indem Steuerpflichtige einen jährlichen Ehrenamtsfreibetrag geltend machen können. Die Anwendbarkeit setzt voraus, dass die Tätigkeit nebenberuflich ist und für eine gemeinnützige oder juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird. Darüber hinaus muss das Ehrenamt den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Dieser Betrag kann beispielsweise von ehrenamtlichen Tierpflegern, Schiedsrichtern oder auch Kassenwarten genutzt werden.