Steuerlexikon
Eigentumsgarantie
Der Schutz des Eigentums wird nach Art. 14 Abs. 1 GG grundgesetzlich gewährleistet. Der Schutz umfasst jeden konkreten Vermögenswert im Eigentum, aber nicht das Vermögen als solches in seiner Gesamtheit. Durch die Besteuerung wird einem Steuerpflichtigen nur eine Zahlungspflicht auferlegt, welche mit jedem beliebigen Vermögenswert beglichen werden kann. Die Steuer greift somit nicht auf einen konkreten Vermögenswert zu. Wenn die Steuer jedoch eine erdrosselnde Wirkung hat und beispielsweise dazu führt, dass ein Betrieb wirtschaftlich unmöglich wird, fällt dies in den Schutzbereich des Art. 14 GG.