Steuerlexikon
Einfuhr
Wenn Waren aus einem Drittlandsgebiet (keine EU-Mitgliedsstaaten) eingeführt werden, löst dies die Fälligkeit von Zöllen sowie Abgaben gleicher Wirkung und die Erhebung von Verbrauchssteuern (Einfuhrumsatzsteuer) aus. Durch die Besteuerung werden einheimische Produkte den eingeführten Waren gleichgestellt. Somit ist eine Neutralität des Mehrwertsteuersystems sichergestellt, denn es kommt nicht auf die Herkunft der Waren an. Die Einfuhrbesteuerung dient der Gleichstellung einheimischer und eingeführter Erzeugnisse und gewährleistet die Neutralität des Mehrwertsteuersystems unabhängig vom Ursprung des jeweiligen Gegenstandes. Der Warenverkehr innerhalb des Gebiets der Europäischen Union löst keine solche Besteuerung aus, da diese Länder nicht als Drittländer gelten. Die Ware wird innerhalb der EU erst im Land des Endverbrauchers mit der Umsatzsteuer belastet